
Verkehrswertgutachten bei Scheidung & Zugewinnausgleich
Eine objektive, gerichtsfeste Bewertung als neutrale Grundlage – für beide Seiten belastbar, ohne Interessenkonflikt.
Wenn eine Immobilie die Trennung kompliziert
Eine Scheidung ist emotional belastend und finanziell komplex – erst recht, wenn eine Immobilie im Spiel ist. Ob gemeinsames Eigentum, eine Immobilie im Alleineigentum eines Partners oder ein geerbtes Objekt: Der Wert der Immobilie steht im Mittelpunkt vieler Einigungen und ist häufig der entscheidende Streitpunkt.
Unser Verkehrswertgutachten liefert die neutrale, nachvollziehbare Grundlage, auf die sich beide Seiten stützen können – ob im einvernehmlichen Gespräch, in der Mediation oder im gerichtlichen Verfahren. Als Sachverständige aus Nürnberg bewerten wir Immobilien in der gesamten Metropolregion – von Fürth über Erlangen bis Schwabach.
Wir sind ausschließlich als Sachverständige tätig. Wir vertreten weder die Interessen des einen noch des anderen Partners – das ist die Voraussetzung für eine Bewertung, die beide Seiten akzeptieren können.
Was unser Gutachten für Sie leistet
-
Gerichtsfeste Wertermittlung als Basis für die Vermögensaufteilung.
-
Klarheit über Anfangs- und Endwert der Immobilie zur Berechnung des Zugewinns.
-
Neutrale, objektive Grundlage – anerkannt von beiden Parteien, Gericht und Rechtsanwälten.
-
Schutz vor Über- oder Unterbewertung – in beide Richtungen gleichermaßen.
-
Auf Wunsch direkte Abstimmung mit Ihrer Rechtsvertretung.
-
Verwendbar sowohl für die einvernehmliche Einigung als auch im Gerichtsverfahren.
Zugewinnausgleich - wie er berechnet wird
Ohne Ehevertrag leben Eheleute in Deutschland automatisch im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Bei einer Scheidung wird der während der Ehe erzielte Vermögenszuwachs beider Partner verglichen und ausgeglichen. Wer den höheren Zugewinn erzielt hat, schuldet dem anderen die Hälfte der Differenz.
Die Formel ist einfach – die Ermittlung der Werte dahinter ist es oft nicht:
Wann sind Bewertungen zu zwei Stichtagen notwendig?
Immer dann, wenn eine Wertsteigerung während der Ehe berechnet werden soll – also wenn die Immobilie vor oder während der Ehe erworben wurde und ihr Wert heute höher ist als zum Zeitpunkt des Erwerbs. Wir führen beide Stichtagsbewertungen in einem Gutachten zusammen.
Ein häufiger Irrtum: Alleineigentum bleibt beim Zugewinn außen vor
Verbreiteter Irrtum
„Meine Immobilie gehört mir allein – die spielt beim Zugewinn keine Rolle."
Das ist falsch. Zwar verbleibt das Eigentum beim jeweiligen Partner, doch die Wertsteigerung während der Ehe ist sehr wohl ausgleichspflichtig. Wer eine Immobilie vor der Ehe für 300.000 € kaufte und sie heute für 500.000 € bewertet wird, hat einen Zugewinn von 200.000 € erzielt – der in den Ausgleich einfließt.
Ausgenommen vom Zugewinn sind dagegen Vermögenswerte, die durch Erbschaft oder Schenkung erworben wurden – diese gelten als privilegierter Erwerb und werden dem Anfangsvermögen hinzugerechnet, sofern sie im Ehevertrag oder testamentarisch entsprechend geregelt sind.
Genau wegen dieser Feinheiten ist eine präzise Stichtagsbewertung so wichtig: Ein zu niedrig angesetzter Anfangswert erhöht den Zugewinn – und damit den Ausgleichsanspruch. Ein zu hoher Endwert tut dasselbe. Beide Seiten haben ein Interesse an einem korrekten Wert.
Was passiert mit einer geerbten Immobilie während der Ehe?
Eine während der Ehe geerbte oder geschenkte Immobilie wird dem Anfangsvermögen hinzugerechnet – ihr Wert zum Zeitpunkt des Erwerbs fließt also nicht in den Zugewinn ein. Allerdings zählt eine etwaige Wertsteigerung nach dem Erbfall sehr wohl zum Zugewinn. Auch hier ist eine saubere Stichtagsbewertung entscheidend.
Der ABLAUF
01
Die ORTSBESICHTIGUNG
Bei einer zeitnahen Begehung begutachten und dokumentieren wir Ihre Immobilie. Einen Besichtigungstermin können wir in der Regel innerhalb von 14 Tagen sicherstellen.
02
Die WERTERMITTLUNG
-
Prüfung der technischen und rechtlichen Gegebenheiten
-
Auswertung der vorhanden Unterlagen und Beschaffung ggf. fehlender Dokumente
-
Beschaffung von Auskünften bei den entsprechenden Ämtern und Instituten
-
ausführliche Marktrecherche aufgrund aktueller Daten
03
ÜBERGABE und NACHBESPRECHUNG
Sie erhalten Ihr sorgfältig ausgearbeitetes und nachvollziehbares Wertgutachten inkl. einer Begründung des ermittelten Wertes von uns.
Die Kosten
Die Kosten richten sich transparent nach Aufwand und Wert der Immobilie – ohne versteckte oder nachträgliche Posten.
Ein Kompaktgutachten für bspw. eine interne Einigung erhalten Sie ab ca. 1.500 € netto, ein gerichtsfestes Vollgutachten für das Finanzamt ab ca. 2.100 € netto. Welche Gutachtenart im jeweiligen Fall sinnvoll ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Häufig gestellte Fragen
Wird eine Immobilie im Alleineigentum beim Zugewinn berücksichtigt?
Ja. Das Eigentum verbleibt beim jeweiligen Partner, doch die Wertsteigerung während der Ehe fließt in den Zugewinnausgleich ein. Dafür ist häufig eine Bewertung zu zwei Stichtagen erforderlich – Eheschließung und Zustellung des Scheidungsantrags.
Können wir uns ein gemeinsames Gutachten teilen?
Ja – und das empfehlen wir ausdrücklich. Ein neutrales Gutachten, das beide Seiten als Grundlage anerkennen, spart Kosten gegenüber zwei Einzelgutachten und beschleunigt die Einigung erheblich. Unsere Unabhängigkeit ist dafür die Voraussetzung.
Ersetzt das Gutachten die anwaltliche Beratung?
Nein. Wir liefern die objektive Wertermittlung; die rechtliche Beratung zum Zugewinnausgleich und zur Vermögensaufteilung erfolgt durch Ihre Rechtsanwältin oder Ihren Rechtsanwalt. Auf Wunsch stimmen wir uns direkt mit Ihrer Rechtsvertretung ab.
Was passiert, wenn wir uns nicht auf einen Wert einigen können?
Können sich beide Parteien nicht einigen, kann das Familiengericht ein Sachverständigengutachten anordnen. Unsere Vollgutachten erfüllen die Anforderungen des § 194 BauGB und halten einer gerichtlichen Prüfung stand – sie werden von Familiengerichten als Grundlage anerkannt. Ein bereits vorliegendes Gutachten kann das Verfahren erheblich verkürzen und die Gerichtskosten reduzieren.