
Verkehrswertgutachten für die Erbschaft
Wir ermitteln den Verkehrswert einer geerbten Immobilie rechtssicher und nachvollziehbar – als belastbare Grundlage gegenüber dem Finanzamt und innerhalb der Erbengemeinschaft.
Eine geerbte Immobilie wirft zahlreiche Fragen auf
Mit einem Erbfall sind häufig kurzfristig wichtige Entscheidungen verbunden – nicht selten betreffen sie eine Immobilie. Ob Elternhaus, Eigentumswohnung oder Mietobjekt: Geerbte Immobilien werfen rechtliche, steuerliche und praktische Fragen auf, mit denen die meisten Erben zum ersten Mal konfrontiert sind.
Eine der zentralen Fragen betrifft die Erbschaftssteuer. Das Finanzamt ermittelt den Immobilienwert in der Regel über typisierte, pauschale Verfahren, die den tatsächlichen Zustand eines Objekts nur unzureichend abbilden – und im Ergebnis häufig zu hoch ausfallen. Ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten weist den tatsächlichen Marktwert nach und kann so eine überhöhte Steuerlast vermeiden. Als Sachverständige aus Nürnberg bewerten wir Immobilien in der gesamten Metropolregion – von Fürth über Erlangen bis Schwabach.
Der Nutzen eines Gutachtens im Erbfall
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Rechtssicherer Nachweis des Verkehrswerts gegenüber dem Finanzamt.
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Vermeidung einer überhöhten Erbschaftssteuer durch pauschale Finanzamtswerte.
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Grundlage, um gegen einen zu hoch angesetzten Steuerbescheid vorzugehen (§ 198 BewG).
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Neutrale, nachvollziehbare Basis für die Aufteilung innerhalb einer Erbengemeinschaft.
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Belastbare Entscheidungsgrundlage für Verkauf, Vermietung oder Eigennutzung.
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Verwendbar auch als Gegengutachten zu einem bereits vorliegenden Bescheid.
Erbschaftssteuer und Freibeträge - worauf es ankommt
Erbschaftssteuer fällt erst an, wenn der Wert des geerbten Vermögens den persönlichen Freibetrag übersteigt. Die Höhe des Freibetrags richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad zum Erblasser:
Liegt der Immobilienwert über dem Freibetrag, ist der angesetzte Wert von erheblicher Bedeutung: Setzt das Finanzamt ihn pauschal zu hoch an, wird Erbschaftssteuer auf einen Wert erhoben, den die Immobilie tatsächlich nicht erreicht. Über die sogenannte Öffnungsklausel (§ 198 BewG) besteht die Möglichkeit, einen niedrigeren tatsächlichen Wert nachzuweisen – beispielsweise durch ein Verkehrswertgutachten.
Sind Sie unsicher ob ein Verkehrswertgutachten bei Ihrer Immobilie Sinn macht?
Erbengemeinschaft: wenn mehrere Erben eine Immobilie teilen
Gehört eine Immobilie mehreren Erben gemeinsam, entsteht automatisch eine Erbengemeinschaft – und damit häufig die schwierigste Konstellation im Erbfall. Unterschiedliche Vorstellungen über Nutzung, Verkauf oder Auszahlung einzelner Miterben führen schnell zu Konflikten, die sich ohne eine gemeinsame Wertgrundlage kaum sachlich lösen lassen.
Ein neutrales Verkehrswertgutachten schafft genau diese Grundlage: Es benennt einen nachvollziehbaren, objektiv ermittelten Wert, den alle Beteiligten als Ausgangspunkt akzeptieren können – sei es für die Einigung über einen Verkaufspreis, die Berechnung einer Abfindung für einen ausscheidenden Miterben oder die Vorbereitung einer notariellen Auseinandersetzung. In vielen Fällen lässt sich damit eine Teilungsversteigerung vermeiden, die für alle Beteiligten die wirtschaftlich ungünstigste Lösung wäre.
Kompakt- oder Vollgutachten - Was brauche ich im Erbfall?
Für die interne Abstimmung innerhalb der Familie oder der Erbengemeinschaft ist ein Kompaktgutachten in der Regel vollkommen ausreichend. Es ermittelt den Verkehrswert methodisch korrekt nach ImmoWertV und bildet eine solide Grundlage für alle Beteiligten.
Sobald das Gutachten gegenüber dem Finanzamt, einem Gericht oder einer Behörde vorgelegt werden soll – oder wenn bereits absehbar ist, dass es zu Streitigkeiten kommen könnte – ist ein gerichtsfestes Vollgutachten nach § 194 BauGB erforderlich. Behörden und Gerichte erkennen ein Kompaktgutachten in diesen Fällen in der Regel nicht an.
Sollten Sie im Nachhinein feststellen, dass Sie doch ein Vollgutachten benötigen, erweitern wir Ihr Kompaktgutachten innerhalb eines Jahres nach Ausfertigung gegen Zahlung der Preisdifferenz zum Vollgutachten.
Der ABLAUF
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Die ORTSBESICHTIGUNG
Bei einer zeitnahen Begehung begutachten und dokumentieren wir Ihre Immobilie. Einen Besichtigungstermin können wir in der Regel innerhalb von 14 Tagen sicherstellen.
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Die WERTERMITTLUNG
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Prüfung der technischen und rechtlichen Gegebenheiten
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Auswertung der vorhanden Unterlagen und Beschaffung ggf. fehlender Dokumente
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Beschaffung von Auskünften bei den entsprechenden Ämtern und Instituten
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ausführliche Marktrecherche aufgrund aktueller Daten
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ÜBERGABE und NACHBESPRECHUNG
Sie erhalten Ihr sorgfältig ausgearbeitetes und nachvollziehbares Wertgutachten inkl. einer Begründung des ermittelten Wertes von uns.
Die Kosten
Die Kosten richten sich transparent nach Aufwand und Wert der Immobilie – ohne versteckte oder nachträgliche Posten.
Ein Kompaktgutachten für bspw. eine interne Aufteilung des Erbes erhalten Sie ab ca. 1.500 € netto, ein gerichtsfestes Vollgutachten für das Finanzamt ab ca. 2.100 € netto. Welche Gutachtenart im jeweiligen Fall sinnvoll ist, klären wir im kostenlosen Erstgespräch.
Häufig gestellte Fragen
Warum akzeptiert das Finanzamt nicht einfach den Verkaufspreis?
Das Finanzamt bewertet zum Todestag des Erblassers nach dem standardisierten Verfahren des BewG. Individuelle wertmindernde Umstände wie Bauschäden, Renovierungsstau oder Rechte Dritter bleiben dabei häufig unberücksichtigt. Ein Gutachten bezieht genau diese Faktoren ein.
Kann ich gegen einen zu hohen Steuerbescheid vorgehen?
Ja. Innerhalb der Einspruchsfrist können Sie Einspruch einlegen und über § 198 BewG einen niedrigeren Verkehrswert nachweisen – in der Regel durch ein qualifiziertes Gutachten
Welcher Stichtag gilt für die Bewertung?
Maßgeblich ist der Wert der Immobilie zum Todestag des Erblassers. Wir bewerten genau auf diesen Stichtag.
Brauchen Erbengemeinschaften ein Gutachten?
Ein Gutachten ist sinnvoll, denn ein in neutraler, nachvollziehbarer Wert beugt Streit vor und schafft eine faire Grundlage für die Aufteilung oder die Auszahlung einzelner Miterben.