
Verkehrswertgutachten für Kauf & Verkauf
Den realen Marktwert kennen – als belastbare, unabhängige Grundlage statt Schätzung.
Sicher entscheiden statt schätzen
Ob Sie eine Immobilie kaufen oder verkaufen möchten: Die wichtigste Frage ist in beiden Fällen dieselbe – was ist die Immobilie tatsächlich wert? Online-Rechner liefern grobe Spannen, und eine informelle Einschätzung ersetzt kein methodisch fundiertes Gutachten. Eine objektive, belastbare Antwort gibt nur ein qualifiziertes Verkehrswertgutachten.
Als zertifizierte Sachverständige erstellen wir das Gutachten methodisch korrekt nach ImmoWertV 2021 – ohne Einfluss auf den angestrebten Kaufpreis, allein dem tatsächlichen Marktwert verpflichtet. Das macht es zur verlässlichen Grundlage für Ihre Verhandlung, Ihre Finanzierung und Ihre Entscheidung. Wir bewerten Immobilien in der gesamten Metropolregion Nürnberg – von Fürth über Erlangen bis Schwabach.
Für Verkäufer und Käufer gleichermaßen
Als Verkäufer
Den richtigen Preis kennen – und ihn begründen können
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Tatsächlicher Marktwert statt Online-Schätzung oder Maklerangabe.
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Starke, sachlich begründete Verhandlungsposition gegenüber Kaufinteressenten.
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Schutz vor einem Verkauf unter dem realen Wert.
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Seriosität und Transparenz – gerade beim Privatverkauf ohne Makler.
Als Käufer
Wissen, ob der Preis fair ist – bevor Sie unterschreiben
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Unabhängige Prüfung, ob der Angebotspreis marktgerecht ist.
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Schutz vor Überzahlung und Fehleinschätzung.
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Belastbare Verhandlungsbasis gegenüber Eigentümern oder Maklern.
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Solide Grundlage für die Finanzierung gegenüber Ihrer Bank.
Gutachten, Maklerbewertung oder Online-Rechner?
Der ABLAUF
01
Die ORTSBESICHTIGUNG
Bei einer zeitnahen Begehung begutachten und dokumentieren wir Ihre Immobilie. Einen Besichtigungstermin können wir in der Regel innerhalb von 14 Tagen sicherstellen.
02
Die WERTERMITTLUNG
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Prüfung der technischen und rechtlichen Gegebenheiten
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Auswertung der vorhanden Unterlagen und Beschaffung ggf. fehlender Dokumente
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Beschaffung von Auskünften bei den entsprechenden Ämtern und Instituten
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ausführliche Marktrecherche aufgrund aktueller Daten
03
ÜBERGABE und NACHBESPRECHUNG
Sie erhalten Ihr sorgfältig ausgearbeitetes und nachvollziehbares Wertgutachten inkl. einer Begründung des ermittelten Wertes von uns.
Die Kosten
Für private Kaufpreisverhandlungen und Transaktionen ist ein Kompaktgutachten in der Regel vollkommen ausreichend – es ermittelt den Verkehrswert methodisch korrekt und ist als Verhandlungsgrundlage gegenüber Käufern, Verkäufern und Banken belastbar.
Soll das Gutachten gegenüber einer Behörde, einem Gericht oder einer Bank als förmlicher Nachweis vorgelegt werden, ist ein gerichtsfestes Vollgutachten erforderlich.
Häufig gestellte Fragen
Kann ich ein Gutachten als Käufer in Auftrag geben?
Ja, selbstverständlich. Gerade als Käufer ist ein unabhängiges Gutachten besonders wertvoll – Sie wissen, ob der Angebotspreis marktgerecht ist, und haben eine sachlich begründete Grundlage für Preisverhandlungen. Das kann den Kaufpreis deutlich beeinflussen.
Hilft das Gutachten bei der Finanzierung?
Ja. Ein fundierter, unabhängiger Verkehrswert ist eine starke Grundlage gegenüber Ihrer Bank und kann Finanzierungsgespräche erheblich erleichtern. Banken orientieren sich in der Regel an einem konservativeren Beleihungswert – auf Wunsch erstellen wir auch ein Beleihungswertgutachten nach § 16 PfandBG.
Reicht ein Online-Rechner nicht aus?
Online-Rechner liefern eine grobe Spanne auf Basis weniger standardisierter Merkmale. Den individuellen Zustand, die Mikrolage, rechtliche Besonderheiten oder wertmindernde Faktoren erfassen sie nicht. Als Grundlage für eine Transaktion mit erheblichem finanziellem Gewicht sind sie nicht geeignet.
Was unterscheidet ein Gutachten von einer Marktpreiseinschätzung?
Eine Marktpreiseinschätzung gibt eine erste Orientierung – sie folgt keinem gesetzlich normierten Verfahren und ist weder schriftlich dokumentiert noch rechtlich belastbar. Als zertifizierte Sachverständige erstellen wir Gutachten methodisch korrekt nach ImmoWertV 2021, vollständig schriftlich begründet und anerkannt von Gerichten, Finanzämtern und Banken.