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Unsere Preise

Was kostet ein Verkehrswertgutachten in Nürnberg?

Die Kosten eines Verkehrswertgutachtens richten sich nach der Gutachtenart, dem Verkehrswert der Immobilie und dem Bearbeitungsaufwand. Bei uns beginnt das Kompaktgutachten bei 1.500 € zzgl. MwSt. (1.785 € inkl. MwSt.), das gerichtsfeste Vollgutachten nach § 194 BauGB bei 2.100 € zzgl. MwSt. (2.499 € inkl. MwSt.).

Mit unserem Preisrechner erhalten Sie in weniger als einer Minute eine konkrete Honorarindikation für Ihre Immobilie. Versteckte oder nachträgliche Kosten entstehen nicht.

ab 1.500€

ab 2.100€

Kompaktgutachten

  • Ortsbesichtigung

  • Basis sind Ihre Unterlagen

  • Prüfung Ihrer Unterlagen und Einholung von Informationen bei Behörden etc.

  • Berechnung des Verkehrswertes nach ImmoWertV

  • Umfang ca. 20 - 30 Seiten

Geeignet bei:

  • Gütliche Einigungen

  • Transaktionen

Vollgutachten

  • Leistungsumfang wie bei einem Kompaktgutachten

​                      

  • Ausführliche Dokumentation

  • Berechnung des Verkehrswertes nach ImmoWertV inkl. differenzierter Methoden

  • Verkehrswertgutachten gemäß § 194 BauGB

  • Gerichtsfest

  • Umfang ca. 40 - 50 Seiten

 

 

Geeignet bei:

  • Rechtsstreitigkeiten

  • Zur Vorlage bei Behörden

Geeignet bei:

  • Rechtsstreitigkeiten

  • Zur Vorlage bei Behörden

Alle Preise zzgl. gesetzl. Mehrwertsteuer und fremder Spesen.

Unsere Dienstleistungen sind jederzeit erweiterbar. Die Kosten sind jeweils auf ein Kompakt- bzw. Vollgutachten anrechenbar.

Kompaktgutachten oder Vollgutachten – was brauchen Sie?
 

Die Wahl des richtigen Gutachtentyps ist die wichtigste Kostenentscheidung:

Ein Kompaktgutachten ab 1.500 € zzgl. MwSt. ermittelt den Verkehrswert methodisch vollständig nach ImmoWertV. Es eignet sich für gütliche Einigungen innerhalb der Familie oder Erbengemeinschaft, für Kauf- und Verkaufsentscheidungen und als fundierte Entscheidungsgrundlage.

Ein Vollgutachten ab 2.100 € zzgl. MwSt. ist ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten nach § 194 BauGB mit ausführlicher Dokumentation und differenzierter Methodik. Es ist erforderlich zur Vorlage beim Finanzamt (z. B. Nachweis des niedrigeren gemeinen Werts nach § 198 BewG bei Erbschaft oder Schenkung), bei Gerichten und Behörden sowie bei absehbaren Streitigkeiten.

Unsere Upgrade-Garantie:

 

Sollten Sie zunächst ein Kompaktgutachten beauftragen und später ein Vollgutachten benötigen, erweitern wir Ihr Gutachten innerhalb eines Jahres – Sie zahlen lediglich die Honorardifferenz. So gehen Sie kein Kostenrisiko ein, wenn sich Ihre Situation ändert.

Sind die Kosten eines Verkehrswertgutachtens steuerlich absetzbar?

In vielen Fällen ja – abhängig vom Anlass:

  • Bei Erbschaft und Schenkung: Die Kosten eines Gutachtens, das zum Nachweis des niedrigeren Verkehrswerts gegenüber dem Finanzamt erstellt wird (§ 198 BewG), sind nach der Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs als Nachlassregelungskosten bzw. Erwerbsnebenkosten abzugsfähig.

  • Bei vermieteten Immobilien: Die Kosten eines Restnutzungsdauergutachtens zur Erhöhung der AfA können als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung geltend gemacht werden.

  • Bei betrieblichen Immobilien: Gutachtenkosten sind in der Regel als Betriebsausgaben abziehbar.

Die steuerliche Behandlung hängt vom Einzelfall ab – klären Sie die Abzugsfähigkeit mit Ihrem Steuerberater. Häufig amortisiert sich ein Gutachten bereits durch die Steuerersparnis

FORMULARE

Wenn Sie uns beauftragen möchten, füllen Sie bitte das Auftragsformular aus. Die benötigten Dokumente für ein Gutachten finden Sie in der Check-Liste. Sollten Sie nicht alles zur Hand haben, helfen wir Ihnen selbstverständlich die benötigte Unterlagen zu besorgen.

Auftragsformular

Unterlagen-Checkliste

Häufige Fragen zu den Kosten

Was kostet ein Verkehrswertgutachten für ein Einfamilienhaus?

Für ein Einfamilienhaus in Nürnberg und der Metropolregion beginnt ein Kompaktgutachten bei 1.500 € zzgl. MwSt., ein gerichtsfestes Vollgutachten bei 2.100 € zzgl. MwSt. Das genaue Honorar hängt vom Verkehrswert des Objekts ab – eine erste Indikation liefert Ihnen unser Preisrechner.

Was kostet ein Gutachten für die Erbschaftssteuer?

 

Für den Nachweis gegenüber dem Finanzamt nach § 198 BewG ist ein Vollgutachten nach § 194 BauGB erforderlich – ab 2.100 € zzgl. MwSt., abhängig vom Immobilienwert. Die Kosten sind in der Regel steuerlich abzugsfähig und amortisieren sich häufig durch die Steuerersparnis.

Warum hängt das Honorar vom Immobilienwert ab?

 

Mit dem Wert einer Immobilie steigen Umfang, Verantwortung und Haftung der Bewertung. Die wertabhängige Honorarbemessung in Promille des Verkehrswerts ist in der Sachverständigenpraxis üblich.

Wer trägt die Kosten bei einer Erbengemeinschaft oder Scheidung?

 

Das ist Vereinbarungssache. In der Praxis teilen sich Erbengemeinschaften die Kosten entsprechend ihrer Erbquoten; bei Scheidungen tragen die Ehegatten die Kosten eines gemeinsam beauftragten Gutachtens meist hälftig. Ein gemeinsames neutrales Gutachten ist fast immer günstiger als zwei Parteigutachten.

Entstehen versteckte oder nachträgliche Kosten?

 

Nein. Sämtliche Leistungen sind mit unserem Honorar abgedeckt. Sollte es im Nachgang noch zu Rückfragen zu unserem Gutachten oder einer Auseinandersetzung bspw. mit dem Finanzamt kommen, stehen wir Ihnen selbstverständlich zur Seite.

Was kostet die Erstberatung?

 

Nichts. Im kostenlosen Erstgespräch klären wir, welcher Gutachtentyp für Ihren Anlass erforderlich ist – und ob sich ein Gutachten in Ihrem Fall überhaupt lohnt. Sollte ein Kompaktgutachten genügen, raten wir Ihnen nicht zum teureren Vollgutachten.

Wie lange dauert die Erstellung?

 

Die Ortsbesichtigung erfolgt in der Regel innerhalb von 5–10 Tagen nach Auftragseingang. Die Gesamtdauer hängt von der Unterlagenlage und den Antwortzeiten der Behörden ab; den voraussichtlichen Zeitrahmen nennen wir Ihnen im Erstgespräch.

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