
UNSERE Gutachten
Kompetent. Präzise. Rechtssicher.

Als zertifizierte Sachverständige für Immobilienbewertung erstellen wir professionelle Gutachten für jede Anforderung – darunter:
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Kompaktgutachten
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Verkehrswertgutachten
nach § 194 BauGB (gerichtsfest & finanzamtstauglich)
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Restnutzungsdauer-Gutachten
AfA-Optimierung für steuerliche Vorteile
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Beleihungswertgutachten
nach PfandBG/BelWertV (z. B. für Banken & Finanzierungen)
Unsere Gutachten liefern Ihnen eine belastbare Entscheidungsgrundlage – ob beim Immobilienkauf, der Vermögensaufteilung oder zur steuerlichen Bewertung. Sie profitieren von praxisnahen, nachvollziehbaren und wirtschaftlich sinnvollen Lösungen.
Dank unseres zertifizierten Know-how-Netzwerks sind wir in der Lage, auch komplexe Bewertungsfälle effizient und rechtssicher zu lösen.
Von der ersten Anfrage bis zur Übergabe des Gutachtens arbeiten wir strukturiert, persönlich und zielorientiert. Unser Anspruch: eine präzise, nachvollziehbare und auf Ihre Situation abgestimmte Immobilienbewertung.
Ob Wohnhaus, Mehrfamilienhaus oder Gewerbeimmobilie – wir liefern Ihnen den richtigen Immobilienwert für Ihre Entscheidung: schnell, fundiert und unabhängig.
Warum eine Immobilienbewertung sinnvoll ist
Im Rahmen einer professionellen Immobilienbewertung wird in der Regel der Verkehrswert – in bestimmten Fällen auch der Beleihungswert – einer Immobilie oder eines Grundstücks ermittelt. Die Gründe dafür sind vielfältig: von Verkauf oder Kauf über Erbschaft, Scheidung bis hin zur steuerlichen Optimierung.
Was in jedem Fall zählt:
Eine seriöse, objektive und rechtssichere Wertermittlung ist die Grundlage für fundierte Entscheidungen – und schützt vor finanziellen oder rechtlichen Nachteilen.
Im Folgenden finden Sie die häufigsten Bewertungsanlässe im Überblick. Gerne beraten wir Sie persönlich, welche Art von Gutachten für Ihren Fall sinnvoll und notwendig ist.
Kauf & Verkauf
Den Immobilienwert sicher bestimmen
Wir unterstützen Sie bei Kauf oder Verkauf Ihrer Immobilie mit einer fundierten, unabhängigen Bewertung. Gerade in Zeiten wirtschaftlicher Unsicherheit und schwankender Immobilienpreise ist es entscheidend, den realistischen Verkehrswert korrekt zu ermitteln.
Unsere Verkehrswertgutachten liefern Ihnen eine objektive Grundlage für sichere Entscheidungen – ob als Käufer oder Verkäufer.
Ihre Vorteile als Verkäufer
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Sie kennen den tatsächlichen Marktwert Ihrer Immobilie – nicht nur Schätzwerte von Online-Portalen
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Das Gutachten stärkt Ihre Verhandlungsposition gegenüber Interessenten
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Es signalisiert Seriosität und Transparenz, gerade bei Privatverkäufen ohne Makler
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Ideal zur Preisfindung bei Immobilienportalen oder direkt im Gespräch
Ihre Vorteile als Käufer
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Sie wissen, ob der Angebotspreis marktgerecht und tragfähig ist
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Das Gutachten schützt Sie vor Überzahlung oder Fehleinschätzung
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Es dient als verlässliche Verhandlungsbasis gegenüber Maklern oder Eigentümern
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Sicherheit bei Finanzierungsfragen – auch gegenüber Ihrer Bank
Erbschaft & Schenkung
Immobilienwerte steuerlich korrekt ermitteln
Bei der Übertragung von Immobilien durch Erbschaft oder Schenkung wird in Deutschland Erbschafts- bzw. Schenkungssteuer fällig – sofern die Freibeträge überschritten werden. Die Grundlage für die steuerliche Bewertung bildet dabei der Verkehrswert der Immobilie, wie ihn das Finanzamt ansetzt.
Mit einem professionellen Verkehrswertgutachten unterstützen wir Sie dabei, den tatsächlichen Marktwert Ihrer Immobilie rechtssicher und nachvollziehbar zu belegen. So stellen Sie sicher, dass Sie nur auf den fairen, realen Wert Steuern zahlen – nicht auf einen zu hoch angesetzten Standardwert des Finanzamts.
Der Freibetrag im Überblick
Erbschafts- und Schenkungssteuer fallen erst an, wenn der Wert des übertragenen Vermögens den gesetzlichen Freibetrag übersteigt. Diese Freibeträge richten sich nach dem Verwandtschaftsgrad:
Ehepartner
500.000 €
Steuerklasse I
Urenkel u. Eltern
100.000 €
Steuerklasse I
Kinder
400.000 €
Steuerklasse I
Geschwister
100.000 €
Steuerklasse II
Enkelkinder
200.000 €
Steuerklasse I
Alle anderen Erben
20.000 €
Steuerklasse III
(Stand: aktuelles Steuerrecht - keine Rechtsberatung)
Ihre Vorteile mit unserem Gutachten
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Rechtssichere Dokumentation für das Finanzamt
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Vermeidung überhöhter Steuerlasten
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Grundlage für einen Widerspruch, wenn das Finanzamt zu hoch bewertet
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Auch als Gegengutachten bei bereits vorliegenden Bescheiden möglich
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Persönliche Beratung zu Art und Umfang der Bewertung
Scheidung oder Heirat
Immobilienbewertung für klare Verhältnisse
Ob Heirat oder Scheidung – bei rechtlich relevanten Lebensveränderungen ist eine objektive und rechtssichere Immobilienbewertung oft unerlässlich. Besonders im Falle einer Trennung sorgt unser Verkehrswertgutachten für Klarheit, Fairness und eine fundierte Grundlage zur einvernehmlichen Vermögensaufteilung.
Bei Scheidung: Objektivität in einer emotionalen Situation
Gerade in dieser belastenden Lebensphase ist es wichtig, konfliktfreie und transparente Lösungen zu finden.
Unsere Gutachten liefern:
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Eine gerichtsfeste Wertermittlung zur Aufteilung des gemeinsamen Vermögens
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Klarheit über den Anfangs- und Endwert der Immobilie zur Berechnung des Zugewinns
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Eine objektive Basis für Mediation oder anwaltliche Verfahren
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Bei Bedarf: direkte Abstimmung mit Ihrer Rechtsvertretung
Die Zugewinngemeinschaft verstehen
In Deutschland leben Ehepaare ohne Ehevertrag automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft.
Dabei gilt:
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Jeder behält sein eigenes Vermögen
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Im Falle einer Scheidung wird der Zugewinn beider Partner miteinander verrechnet
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Wer mehr Zugewinn erzielt hat, schuldet dem anderen einen finanziellen Ausgleich
Dazu ist es notwendig, den Immobilienwert zu Beginn und am Ende der Ehe zu kennen – hier kommen wir ins Spiel.
Bei Heirat: Früh Klarheit schaffen
Auch beim Schritt in die Ehe kann eine Wertermittlung zur Vermögensdokumentation sinnvoll sein – z. B. um den Anfangswert bei einer späteren Zugewinnberechnung zweifelsfrei zu dokumentieren.
Wichtig:
Unsere Gutachten bieten eine rechtlich belastbare Bewertung Ihrer Immobilie – ersetzen jedoch keine anwaltliche Beratung. Auf Wunsch arbeiten wir eng mit Ihrer Anwältin oder Ihrem Anwalt zusammen.
Restnutzungsdauer (AfA)
Wir optimieren Ihre Abschreibungshöhe
Was ist die AfA? Abschreibung bei vermieteten Immobilien einfach erklärt
Wer eine Immobilie nicht selbst nutzt, sondern zur Vermietung oder als Kapitalanlage erwirbt, kann die sogenannte AfA (Absetzung für Abnutzung) steuerlich geltend machen. Damit lässt sich die jährliche Abnutzung des Gebäudes über die Jahre abschreiben – was Ihre Steuerlast spürbar senken kann.
Wie funktioniert die AfA?
Die Höhe der AfA richtet sich nach der gesetzlich definierten Restnutzungsdauer des Gebäudes. Im Standardfall gilt:
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Lineare AfA für Wohnimmobilien:
2 % jährlich über 50 Jahre -
Die AfA bezieht sich ausschließlich auf den Gebäudewert – nicht auf den Grundstückswert, da sich das Grundstück nicht abnutzt.
Wichtiger Hinweis:
In bestimmten Fällen gelten abweichende Abschreibungssätze, z. B.:
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Neubauten mit hoher Energieeffizienz (z. B. KfW-Standard)
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Denkmalschutz-Immobilien oder umfassend sanierte Altbauten
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Spezielle Abschreibungsmodelle (Sonder-AfA nach §7 EStG)
Warum ein Gutachten sinnvoll ist
Mit einem Restnutzungsdauer-Gutachten können Sie – in Rücksprache mit Ihrem Steuerberater – eine verkürzte Nutzungsdauer gegenüber dem Finanzamt geltend machen. Das kann Ihre AfA deutlich erhöhen, insbesondere bei älteren Immobilien mit Renovierungsstau.
Beispiel: Bei einer anerkannten Restnutzungsdauer von nur 33 Jahren steigt die Abschreibung auf ca. 3 % jährlich – was sich direkt positiv auf Ihre Steuer auswirkt.
Wichtig:
Unsere Gutachten liefern eine fundierte, objektive Bewertung der Restnutzungsdauer gemäß ImmoWertV – steuerlich verwertbar, aber keine steuerliche Beratung im rechtlichen Sinne.
Beleihungswert
Sicherheit bei der Immobilienfinanzierung
Sie möchten eine Immobilie finanzieren und suchen nach Transparenz und Verlässlichkeit bei der Wertermittlung? Unser Beleihungswertgutachten liefert die objektive Grundlage für eine stabile Finanzierungslösung – ob für Banken, Versicherungen oder private Investoren.
Was ist der Beleihungswert?
Der Beleihungswert bezeichnet den langfristig nachhaltigen Wert, den eine Immobilie als Kreditsicherheit besitzt. Im Gegensatz zum Verkehrswert unterliegt der Beleihungswert konservativeren Bewertungsmaßstäben, um Risiken für Kreditgeber zu minimieren.
Ein Beleihungswertgutachten gibt Auskunft darüber, welcher Anteil des Immobilienwerts sicher beliehen werden kann – meist die Grundlage für den Beleihungsauslauf bei Finanzierungen.
Gesetzliche Grundlagen
Unsere Gutachten erfüllen die Anforderungen nach:
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§ 16 Pfandbriefgesetz (PfandBG)
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Belastungswertverordnung (BelWertV)
Diese Regelwerke definieren den Rahmen für eine transparente, nachvollziehbare und rechtssichere Immobilienbewertung im Finanzierungsumfeld – ein Standard, der für Banken, Kreditinstitute und institutionelle Investoren unerlässlich ist.
Auch für Privatpersonen sinnvoll?
Zwar werden Beleihungswertgutachten häufig von Banken oder Versicherungen beauftragt – in bestimmten Fällen kann es aber auch für Privatpersonen sinnvoll sein, ein solches Gutachten einzuholen:
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Bei Vergleichsangeboten verschiedener Kreditinstitute
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Zur Prüfung der Finanzierbarkeit bei geplanter Investition
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Bei Optimierung bestehender Finanzierungen (z. B. Umschuldung)
Gerne prüfen wir mit Ihnen gemeinsam, ob ein Beleihungswertgutachten für Ihre Situation infrage kommt – und helfen Ihnen, den besten Weg zur Finanzierung zu finden.
Entnahme oder Einlage von Immobilien
Verkehrswertgutachten für steuerlich korrekte Bewertungen
Wenn Unternehmen Immobilien oder Grundstücke aus dem Betriebsvermögen entnehmen oder Privatvermögen in den Betrieb einbringen, ist eine fundierte Verkehrswertermittlung unverzichtbar. Nur so kann der steuerlich relevante Wert korrekt angesetzt werden.
Wann ist ein Gutachten erforderlich?
Ein Verkehrswertgutachten ist besonders relevant bei:
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Entnahme von Immobilien aus dem Betriebsvermögen ins Privatvermögen
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Einlage von privaten Immobilien ins Betriebsvermögen
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Veräußerung von Immobilien im Betriebsvermögen
Steuerliche Besonderheiten
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Bei Entnahme oder Veräußerung im Betriebsvermögen ist jeder Wertzuwachs steuerpflichtig – unabhängig von Haltefristen.
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Eine Steuerfreiheit nach der Zehnjahresfrist wie im Privatbereich gibt es hier nicht.
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Das Finanzamt setzt den Verkehrswert häufig anhand pauschaler Rechenmodelle an – diese spiegeln nicht immer die tatsächlichen Gegebenheiten Ihrer Immobilie wider.
Nachweis durch den Steuerpflichtigen
Sie als Steuerpflichtiger sind in der Pflicht, abweichende – insbesondere niedrigere – Werte nachzuweisen. Genau hier kommt unser Gutachten ins Spiel:
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Berücksichtigung wertmindernder Faktoren, z. B. Bauschäden, Nutzungseinschränkungen oder Rechte Dritter
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Detaillierte Bewertung nach ImmoWertV – auch für komplexe Sonderfälle
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Dokumentation zur Vorlage beim Finanzamt oder im Rahmen steuerlicher Betriebsprüfungen
Ihre Vorteile mit unserem Gutachten:
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Reduzierung der steuerlichen Belastung durch realistische Wertansätze
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Objektive Bewertung – rechtssicher und nachvollziehbar
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Individuelle Einschätzung statt pauschaler Finanzamtswerte
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Auf Wunsch: Zusammenarbeit mit Ihrem Steuerberater
Immobilienverkauf unter Betreuung
Verkehrswertgutachten für das Betreuungsgericht
Wenn Immobilien im Rahmen einer rechtlichen Betreuung verkauft werden sollen, etwa um Pflegekosten zu decken, braucht es vor dem Verkauf die Zustimmung des zuständigen Betreuungsgerichtes. Grundlage für diese Zustimmung ist in der Regel ein gerichtsfestes Verkehrswertgutachten.
Wann brauche ich ein Gutachten?
Ein Gutachten wird erforderlich, wenn:
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Der/die Betreuer:in eine Immobilie des Betreuten verkaufen möchte
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Das Betreuungsgericht sicherstellen muss, dass der Verkauf nicht unter Wert erfolgt
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Der Immobilienverkauf der Vermögenssicherung oder der Finanzierung von Pflegeplätzen dient
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Das Verkehrswertgutachten ist dabei obligatorisch, um den tatsächlichen Marktwert der Immobilie nachzuweisen.
Sicherheit und Transparenz für alle Beteiligten
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Unser Verkehrswertgutachten erfüllt alle Anforderungen des Betreuungsgerichtes
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Es stellt sicher, dass der Verkaufspreis nicht unter dem festgestellten Marktwert liegt
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Damit wird Missbrauch verhindert und das Vermögen des/der Betreuten rechtlich geschützt
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Die Entscheidung des Gerichts wird durch das neutrale, sachverständige Gutachten erleichtert
Schnell & gerichtsfest – unser Leistungsversprechen:
Wir wissen, dass solche Situationen oft mit zeitlichem und emotionalem Druck einhergehen. Deshalb garantieren wir:
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Eine zügige Erstellung des Gutachtens
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Objektive Bewertung nach den Vorgaben der ImmoWertV
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Direkte Kommunikation mit Betreuer:innen, Anwält:innen oder Gericht – wenn gewünscht
Verkehrswertgutachten bei Zwangsversteigerung
Ihre Basis für rechtssichere Entscheidungen
Im Rahmen einer Zwangsversteigerung ist das Verkehrswertgutachten das zentrale Element zur Festsetzung des Grundstücks- oder Immobilienwertes. Es schützt die Interessen aller Beteiligten – von Eigentümern über Gläubiger bis hin zum Vollstreckungsgericht.
Warum ist das Gutachten so wichtig?
Der gerichtlich festgesetzte Verkehrswert hat unmittelbaren Einfluss auf den Versteigerungsverlauf:
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50 %-Grenze: Im ersten Versteigerungstermin darf ein Zuschlag nur erfolgen, wenn das Gebot mindestens 50 % des Verkehrswertes erreicht
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70 %-Vetorecht: Liegt das Höchstgebot unter 70 % des Verkehrswertes, kann der Gläubiger den Zuschlag verweigern
Ein realistisches, rechtssicheres und objektives Gutachten ist deshalb die Grundlage für eine faire und rechtlich belastbare Versteigerung.
Unser Gutachten bietet:
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Bewertung gemäß den gesetzlichen Vorgaben der ImmoWertV
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Berücksichtigung aller wertrelevanten Faktoren: baulicher Zustand, Lage, Rechte und Lasten etc.
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Dokumentation für die gerichtliche Verfahrensakte, Gläubigerbanken und Verfahrensbeteiligte
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Optional: Abstimmung mit Gericht, Vollstreckungsorganen oder Anwälten
Ihre Vorteile:
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Schutz vor Unterbewertung oder Fehlentscheidungen im Verfahren
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Klare Entscheidungsbasis für Gläubigerstrategien und Eigentümerverhandlungen
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Beschleunigung des Verfahrens durch rechtskonforme Unterlagen
Immobilien - Portfoliobewertung
Transparenz & Wertschöpfung für Ihr Immobilienvermögen
Ob Kapitalgesellschaft, Family Office, Stiftung oder privater Immobilieninvestor: Die regelmäßige Bewertung von Immobilienportfolios ist nicht nur gesetzlich gefordert, sondern auch ein zentraler Bestandteil strategischer Vermögenssteuerung.
Warum ist eine Portfoliobewertung wichtig?
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Erfüllung gesetzlicher Anforderungen (z. B. HGB, IFRS, KAGB)
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Dokumentation des aktuellen Marktwerts für Bilanzierung, Finanzierung oder Verkauf
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Identifikation von Wertentwicklung und Optimierungspotenzial innerhalb des Bestands
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Entscheidungsgrundlage für Investoren, Gesellschafter und externe Prüfstellen
Unsere Leistungen im Überblick:
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Bewertung Ihres gesamten Immobilienportfolios oder ausgewählter Teilsegmente
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Modularer Aufbau der Gutachten – je nach Anforderungen (z. B. Reporting-Standards, ESG-Kriterien, Bewirtschaftungsperspektiven)
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Flexible Datenaufbereitung für Banken, Investoren, Wirtschaftsprüfer oder interne Controlling-Abteilungen
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Beratung zur Auswahl der geeigneten Bewertungsmethodik nach ImmoWertV, IDW S10 oder internationaler Standards
