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Immobiliengutachten 
in Nürnberg und der Metropolregion

Als zertifizierte Sachverständige erstellen wir rechtssichere Verkehrswertgutachten für jeden Anlass – präzise, nachvollziehbar und unabhängig.

Was ist ein Verkehrswertgutachten - und wann brauchen Sie eines?

Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den Marktwert einer Immobilie oder eines Grundstücks zum maßgeblichen Stichtag – methodisch korrekt nach der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV 2021) und damit rechtssicher gegenüber Finanzämtern, Gerichten und Behörden.

Im Unterschied zu einer unverbindlichen Maklerschätzung oder einem Online-Richtwert ist das Gutachten eines öffentlich bestellten oder zertifizierten Sachverständigen eine belastbare Urkunde: Es wird von Gerichten, Finanzämtern und Banken anerkannt, hält einer Prüfung stand und schützt Sie vor finanziellen Nachteilen – ob Sie zu viel Erbschaftssteuer zahlen, im Zugewinnausgleich benachteiligt werden oder eine Immobilie unter Wert verkaufen.

Die Anlässe für ein Gutachten sind vielfältig. Wählen Sie Ihren Anlass – oder lassen Sie sich im kostenlosen Erstgespräch beraten, welche Gutachtenart für Ihre Situation die richtige ist.

Unsere Leistungen im Überblick

Erbschaft

Den Wert einer geerbten Immobilie rechtssicher belegen - und überhöhte Erbschaftssteuer durch pauschale Finanzamtswerte vermeiden. 

Scheidung & Zugewinn

Eine objektive, gerichtsfeste Bewertung als neutrale Grundlage für den Zugewinnausgleich - für beide Seiten belastbar

Kauf & Verkauf

Den realen Marktwert kennen statt schätzen - als starke, unabhängige Verhandlungsbasis gegenüber Käufern und Verkäufern

Schenkung

Immobilien zu Lebzeiten steuerlich klug übertragen - Freibeträge optimal nutzen und Wertminderungen durch Nießbrauch korrekt abbilden.

Restnutzungsdauer & AfA

Höhere Abschreibungen bei vermieteten Immobilien - durch qualifizierten Nachweis einer kürzeren Nutzungsdauer

Beleihungswert

Der langfristige nachhaltige Wert nach § 16 PfandBG & BelWertV - als rechtsichere Grundlage für Beleihung und Finanzierung

Weitere Bewertungsanlässe

Zwangsversteigerung

Das Verkehrswertgutachten ist die gesetzlich vorgeschriebene Grundlage für die gerichtliche Festsetzung des Verkehrswerts (§ 74a ZVG). Es schützt Eigentümer, Gläubiger und Bieter gleichermaßen – insbesondere im Hinblick auf die 50-%- und 70-%-Grenze.

Betreuungsgericht

Vor dem Verkauf einer Immobilie unter rechtlicher Betreuung verlangt das Gericht in der Regel ein gerichtsfestes Gutachten. Es stellt sicher, dass die Immobilie nicht unter ihrem tatsächlichen Wert veräußert wird.

Betriebliches Vermögen

Bei Entnahme aus dem oder Einlage in das Betriebsvermögen ist eine fundierte Verkehrswertermittlung Voraussetzung für den korrekten steuerlichen Wertansatz.

Portfoliobewertung

Für Kapitalgesellschaften, Family Offices und Investoren bewerten wir Immobilienportfolios nach ImmoWertV, IDW S10 oder internationalen Standards – auch in den gesetzlich vorgeschriebenen Bewertungsintervallen.

Zur Orientierung

Kompakt- oder Vollgutachten?

Die richtige Wahl hängt davon ab, wofür Sie das Gutachten benötigen.

Kompaktgutachten
 

Für interne Zwecke & Einigungen

  • Abstimmung innerhalb der Familie oder Erbengemeinschaft

  • Grundlage für private Kaufpreisverhandlungen

  • Erste Orientierung vor einer Entscheidung

  • Ca. 20 - 30 Seiten

Vollgutachten
(nach § 194 BauGB)

Für Behörden, Gerichte & Streitfälle

  • Vorlage beim Finanzamt oder Nachlassgericht

  • Einspruchsverfahren gegen Steuerbescheide

  • Streitige Auseinandersetzungen & Gerichtsverfahren

  • Ca. 40 - 50 Seiten

Upgrade-Möglichkeit:

Stellen Sie nach Ausfertigung eines Kompaktgutachtens fest, dass Sie doch ein Vollgutachten benötigen, erweitern wir Ihr Gutachten innerhalb eines Jahres gegen Zahlung der Preisdifferenz.

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