FAQ
Häufig gestellte Fragen
Welche Gutachten und Leistungen erbringen wir?
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Verkehrswertgutachten nach §194 BauGB zur Ermittlung des aktuellen Marktwerts
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Beleihungswertgutachten nach §16 PfandBG und BelWertV für Finanzierungen
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Restnutzungsdauergutachten zur Optierung der AfA
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Bewertung von Rechten und Lasten
Welche Kosten entstehen bei einem Gutachten für mich?
Die Kosten des Gutachtens richten sich nach dem Aufwand und dem Wert der Immobilie. Versteckte oder nachträgliche Kosten können nicht entstehen. Weitere Details finden Sie hier.
Wie lange dauert es, bis mein Gutachten fertig ist?
Wir wissen, dass eine schnelle Bewertung für unsere Kunden von enormer Wichtigkeit ist. Deshalb sichern wir Ihnen eine zügige und stringente Bearbeitung Ihres Auftrages zu. In der Regel können wir die Ortsbesichtigung innerhalb von 5 - 10 Tagen nach Auftragseingang sicherstellen.
Welche Unterlagen benötige ich für die Anfertigung eines Gutachtens?
Abhängig vom Umfang des Gutachtens benötigen wir eine unterschiedliche Anzahl an Dokumenten. Sie bekommen im Zuge der Auftragserteilung eine Checkliste von uns. Sollten Ihnen die entsprechenden Unterlagen nicht vorliegen, holen wir diese gerne in Ihrem Namen bei den Behörden ein.
Kümmern Sie sich auch um den Verkauf meiner Immobilie?
Um unsere Unabhängigkeit zu sichern und etwaige Interessenskonflikte zu verhindern werden wir nicht selbst als Makler tätig. Dadurch können Sie sicher sein, dass unsere Gutachten und Beratungsleistungen immer professionell, ehrlich und auf Augenhöhe erfolgen. Wir helfen Ihnen aber gerne über unser Netzwerk einen kompetenten Makler zu finden.
Wieso sollte ich für ein Wertgutachten bezahlen, wenn Makler diese Dienstleistung häufig kostenlos anbieten?
Immobilienmakler bieten häufig eine kostenlose Immobilienbewertung an. Bei diesen Bewertungen handelt es lediglich um eine grobe Marktpreiseinschätzung, welche der Auftragsakquise dient. Diese Einschätzung ist weder rechtlich bindend noch erfüllt sie die Kriterien einer unabhängigen Beratungsleistung. Ein fachmännisches Verkehrswertgutachten, ohne Interessenskonflikt, erhalten Sie hingegen von uns.
Welche Arten von Immobilien bewerten Sie?
Grundsätzlich bewerten wir jede Art und Größe von Immobilien und deren Grundstücke. So können Sie durch uns Wohnimmobilien, Gewerbeimmobilien, Spezialimmobilien und auch Rechte und Belastungen bewerten lassen.
Können eingetragene Belastungen im Grundbuch bewertet werden?
Belastungen im Grundbuch (Abteilung II) wie zum Beispiel Nießbrauch, Dienstbarkeiten, Wegerechte, Vorkaufsrechte, etc. werden im Gutachten berücksichtigt.
Was ist ein Verkehrswertgutachten eigentlich?
Ein Verkehrswertgutachten ermittelt den sogenannten Verkehrswert nach § 194 BauGB und richtet sich nach den rechtlichen Rahmenbedingungen der ImmoWertV 2021.
Ein Verkehrswertgutachten ist keine bloße Marktpreiseinschätzung eines Maklers. Wir ermitteln den Wert Ihrer Immobilie zuverlässig, unabhängig und im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben.
Wie wird der Verkehrswert ermittelt?
Es gibt insgesamt drei normierte Verfahren, mit deren Hilfe der Verkehrswert ermittelt wird.
Das Sachwertverfahren wird hauptsächlich für Einfamilienhäuser und hochwertige Bauweisen herangezogen. Hier wird auf den Verkehrswert mithilfe der normierten Herstellungskosten geschlossen.
Beim Ertragswertverfahren steht, wie der Name bereits verrät, der Ertrag der Immobilie im Mittelpunkt. Dieses Verfahren wird in der Regel für Immobilien genutzt, welche als Renditeobjekte gehandelt werden, also bspw. Eigentumswohnungen und Gewerbeobjekte.
Das letzte normierte Verfahren ist das Vergleichswertverfahren. Hierbei wird aufgrund einer Sammlung von getätigten Transaktionen ähnlicher Immobilien auf den Wert der zu bewertenden Immobilie geschlossen. Aufgrund der eingeschränkten Vergleichbarkeit und dem Mangel an ausreichenden Daten kommt das Verfahren eher selten zur Anwendung.