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Bild Heirat & Scheidung

HEIRAT & SCHEIDUNG

Eine Scheidung bringt häufig eine Aufteilung der gemeinsamen Immobilie mit sich. In dieser sowieso schon belastenden Lebensphase bieten wir mit unseren Gutachten Klarheit, um eine gerechte, einvernehmliche und im Zweifel auch rechtssichere Lösung zu finden.

Wenn Sie heiraten, leben Sie gesetzlich automatisch im Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Alternativ können in Deutschland auch die Gütertrennung oder die Gütergemeinschaft vereinbart werden.

 

Bei einer Zugewinngemeinschaft wird im Falle einer Scheidung das jeweilige Anfangsvermögen festgestellt. Der Stichtag für die Bewertung des Anfangsvermögens ist in der Regel der Zeitpunkt der Eheschließung. Das Endvermögen wird wiederum zu dem Zeitpunkt bestimmt, an dem der Scheidungsantrag rechtsanhängig wird. Der jeweilige Zugewinn der beiden Ehepartner wird gegeneinander aufgerechnet. Übersteigt der Zugewinn eines Ehepartners den Überschuss des anderen, so entsteht eine Ausgleichsforderung mit Beendigung der Ehe.

 

Mit unseren Gutachten helfen wir Ihnen, den Wert Ihrer Immobilie sowohl zum Zeitpunkt des Anfangsvermögens als auch für das Endvermögen rechtssicher zu ermitteln.

Bitte beachten Sie aber, dass unsere Verkehrswertgutachten keine Rechtsberatung durch einen Anwalt ersetzen.

Unser SERVICE

Kompaktgutachten

Kompakte Ermittlung des Verkehrswertes

Restnutzungsdauer-gutachten

Gutachten zur Erhöhung der AfA

Verkehrswert-gutachten

Gutachten nach § 194 BauGB

Beleihungswert-

gutachten

Nach § 16 PfandBG

und BelWertV

Der ABLAUF

01

Die ORTSBESICHTIGUNG

Bei einer zeitnahen Begehung begutachten und dokumentieren wir Ihre Immobilie.

02

Die WERTERMITTLUNG

  • Prüfung der technischen und rechtlichen Gegebenheiten

  • Auswertung der vorhanden Unterlagen und Beschaffung ggf. fehlender Dokumente

  • Beschaffung von Auskünften bei den entsprechenden Ämtern und Instituten

  • ausführliche Marktrecherche aufgrund aktueller Daten

03

ÜBERGABE und NACHBESPRECHUNG

Sie erhalten Ihr sorgfältig ausgearbeitetes und nachvollziehbares Wertgutachten inkl. einer Begründung des ermittelten Wertes von uns.

Rufen Sie uns an

Schreiben Sie uns eine E-Mail

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