Lebenslanges Wohnrecht: Definition, Vorteile & Bewertung im Immobilienrecht
- Maximilian Enkert
- vor 4 Tagen
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Einleitung / Das Wichtigste in Kürze
Ein lebenslanges Wohnrecht ermöglicht es dem Begünstigten, dauerhaft in einer Immobilie zu wohnen – selbst wenn er nicht Eigentümer ist. Es sichert den Wohnberechtigten ab und schützt ihn vor Kündigung. In vielen Fällen wird ein solches Wohnrecht im Grundbuch eingetragen, besonders bei familiären Schenkungen oder zur Absicherung von Angehörigen.
1. Was ist ein Wohnrecht?
Das Wohnrecht ist eine persönliche Dienstbarkeit: Der Berechtigte darf die Immobilie mitnutzen, meist gemeinsam mit dem Eigentümer. Anders als beim Nießbrauch hat er aber keine wirtschaftlichen Rechte wie Mieteinnahmen. Rechtlich wird das Wohnrecht häufig im Grundbuch (Abteilung II) verankert. Das Wohnrecht ist nicht übertragbar, nicht vererbbar und endet mit dem Tod des Berechtigten.
2. Für wen ist ein lebenslanges Wohnrecht sinnvoll?
Familie & Verwandte: Besonders wenn ältere Eltern ihr Haus an Kinder übertragen, sichern sie sich mit Wohnrecht ein dauerhaftes Wohnrecht – häufig im Rahmen von Schenkungen, um Erbschaftssteuer zu optimieren.
Partner: Ein lebenslanges Wohnrecht schützt den Ehe- oder Lebenspartner nach dem Tod des Eigentümers – insbesondere bei Erbengemeinschaften.
Angehörige ohne Blutsverhältnis: Auch Bedienstete oder Pflegekräfte können ein Wohnrecht erhalten – meist befristet oder an Bedingungen geknüpft, z. B. an das Arbeitsverhältnis.
3. Vertragsgestaltung & Eintragung
Ein lebenslanges Wohnrecht ist rechtlich fast unkündbar, außer bei Zwangsversteigerung. Daher empfiehlt sich ein sogenanntes Rückforderungsrecht zugunsten des Wohnrechtsgebers.
Es kann befristet oder an Bedingungen geknüpft werden (z. B. Miete, Instandhaltung, Auszug bei Wechsel des Wohnorts).
Auch ohne Grundbucheintrag kann ein Wohnrecht vereinbart werden, aber ein Eintrag im Grundbuch bietet maximalen Rechtsschutz, insbesondere bei einem lebenslangen Wohnrecht.
4. Rechte & Pflichten
Rechte des Berechtigten: Nutzung bestimmter Räume, Mitbenutzung gemeinschaftlicher Flächen (Bad, Küche, Garten).
Pflichten: Der Wohnberechtigte trägt typischerweise Nebenkosten und Instandhaltung.
5. Bewertung des Wohnrechts
Der Wert eines Wohnrechts wirkt sich auf den Verkehrswert der Immobilie aus: Je jünger und gesünder der Berechtigte, desto höher der Kapitalwert des Wohnrechts und desto stärker reduziert sich der Marktwert des Objekts.
Beim Verkauf einer Immobilie mit eingetragenem Wohnrecht ist zu beachten: Potenzielle Käufer rechnen das Recht mit ein, was den Angebotspreis dämpfen kann.
Ein Wohnrechtsrechner (z. B. basierend auf Lebenserwartung und Miete) kann helfen, den Barwert des Wohnrechts zu bestimmen.
6. Häufige Fragen (FAQ)
Unterschied zu Wohnungsrecht oder Nießbrauch?: Das Wohnrecht erlaubt nur Mitbenutzung, Nießbrauch umfasst auch wirtschaftliche Nutzung.
Eintragungskosten?: Ein Grundbucheintrag ist empfehlenswert, insbesondere bei lebenslangem Recht, bringt aber Notar- und Grundbuchkosten mit sich.
Löschung des Wohnrechts?: Nach dem Tod des Berechtigten kann das Recht aus dem Grundbuch gelöscht werden, meist mit Zustimmung der Erben.
Kann das Wohnrecht verfallen?: In bestimmten Fällen, z. B. bei niemals genutztem Recht, kann es Ansprüche geben – je nach vertraglicher Gestaltung.
Verkauf der Immobilie mit Wohnrecht?: Möglich, aber der Marktwert sinkt typischerweise entsprechend dem Wert des Wohnrechts.
Steuern & Sozialleistungen: Ein lebenslanges Wohnrecht kann steuerliche Auswirkungen haben, z. B. bei Schenkung oder Erbschaft, und kann auch den Anspruch auf soziale Leistungen beeinflussen.
Pflichtteils- und Erbrecht: Das Wohnrecht kann bei der Pflichtteilsergänzung eine Rolle spielen, z. B. bei Erben, die das Recht des Bewohners berücksichtigen müssen.
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