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Nießbrauch verständlich erklärt – und warum ein Verkehrswertgutachten unverzichtbar ist

  • Autorenbild: Maximilian Enkert
    Maximilian Enkert
  • 17. Aug.
  • 2 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 19. Aug.


Der Nießbrauch ist ein im Grundbuch gesichertes, personengebundenes Nutzungsrecht an einer Immobilie: Die berechtigte Person darf die Immobilie selbst nutzen oder vermieten und die Erträge behalten, obwohl jemand anderes Eigentümer bleibt. In der Praxis wird der Nießbrauch notariell vereinbart und im Grundbuch eingetragen, kann lebenslang oder befristet ausgestaltet sein und genau regeln, welche Nutzungen erlaubt sind. Rechtlich gilt: Der Nießbrauch ist nicht übertragbar und nicht vererblich; er endet in der Regel mit dem Tod der berechtigten Person. Der Nießbraucher hat die Immobilie schonend zu behandeln, trägt gewöhnliche Instandhaltung und laufende Lasten, während der Eigentümer zwar Eigentümer bleibt, aber in Nutzung und Verfügung eingeschränkt ist. Für Kauf, Verkauf, Schenkung oder Erbauseinandersetzung heißt das: Ein Nießbrauch wirkt sich regelmäßig auf den erzielbaren Marktwert aus – wie stark, klären wir transparent in einem unabhängigen Verkehrswertgutachten.


Für wen ist das Thema relevant?


  • Familien & Nachfolge: Schenkung „mit Vorbehalt des Nießbrauchs“ – fair und planbar gestalten.

  • Erbengemeinschaften: Auseinandersetzung ohne Streit – klare Grundlage für Entscheidungen.

  • Verkäufer & Käufer: Realistische Kaufpreisfindung bei belasteten Objekten.

  • Paare in Trennung: Saubere Basis für Zugewinn oder Vermögensaufteilung.

  • Kapitalanleger: Rendite und Risiko richtig einordnen, bevor Sie investieren.


Was bringt ein Verkehrswertgutachten bei Nießbrauch?


  • Klarheit statt Schätzung: Wie wirkt sich das eingetragene Recht konkret auf den Marktwert aus?

  • Verhandlungsstärke: Ein professionelles Gutachten ist ein starkes Argument gegenüber Banken, Finanzamt, Miterben oder Kaufinteressen.

  • Rechtssicherheit: Dokumentierte, nachvollziehbare Bewertung – gerichtsfest und für Dritte verständlich.

  • Zeitersparnis: Ein strukturiertes Vorgehen vermeidet Diskussionen und verkürzt Entscheidungswege.

  • Friedensstifter: Eine objektive Bewertung verhindert emotionale Debatten in der Familie oder unter Geschäftspartnern.


Typische Anlässe aus unserer Praxis


  • Schenkung & vorweggenommene Erbfolge: Eigentum übertragen, Nutzung absichern.

  • Erbfall & Pflichtteil: Faire Aufteilung – transparent und belastbar.

  • Verkauf einer belasteten Immobilie: Realistische Preisstrategie, weniger Überraschungen im Notartermin.

  • Finanzierung & Umschuldung: Werthaltigkeit plausibel gegenüber Kreditinstituten darstellen.


Vorteile für Sie auf einen Blick

  • Unabhängig & neutral: Sachverständigenurteil statt Interessengeleitetheit.

  • Nachvollziehbar: Klare Struktur, klare Sprache.

  • Effizient: Transparente Kosten, feste Ansprechpartner*innen, verbindliche Timings.

  • Diskret: Vertrauliche Behandlung Ihrer Unterlagen und Anliegen.


Häufige Fragen (FAQ)


Ist Nießbrauch dasselbe wie ein Wohnrecht?

Nein. Ein Wohnrecht erlaubt in der Regel nur das Wohnen, während beim Nießbrauch auch die Erträge (z. B. Mieten) beim/bei der Berechtigten verbleiben. Der Werteffekt kann daher deutlich stärker sein.


Kann ich eine Immobilie mit Nießbrauch verkaufen?

Ja. Der Verkauf ist grundsätzlich möglich – der eingetragene Nießbrauch bleibt bestehen und beeinflusst den erzielbaren Preis. Ein Gutachten schafft Planungssicherheit.



Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine Rechts‑ oder Steuerberatung. Für Ihre Situation beraten wir Sie individuell.

Sie möchten wissen, wie sich ein Nießbrauch in Ihrem Fall auf den Marktwert auswirkt?


Kontaktieren Sie uns gerne – telefonisch oder per Kontaktformular.

 
 
 

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