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5-Sterne-Hotel

Restnutzungsdauer Gutachten (AfA)

Wir bieten Ihnen Sachverständigengutachten zur Erhöhung der Gebäude-AfA bzw. zur Verringerung der Restnutzungsdauer.

Was ist die Gebäude-AfA?

 

Wenn Sie eine Immobilie zu Anlagezwecken erwerben und diese somit nicht selbst bewohnen, können Sie die Abnutzung des Gebäudes abschreiben. Die Höhe der Abschreibung (AfA - Absetzung für Abnutzung) ist in Deutschland gesetzlich geregelt und beträgt für Wohnimmobilien im Regelfall zwei Prozent, was einer Restnutzungsdauer von fünfzig Jahren entspricht.  Es existieren zusätzliche Sonderregelungen bspw. für Neubauten mit höherem Energieeffizienzstandard oder Altbauten.

 

Eine Abschreibung ist lediglich auf den Gebäudewert, aber nicht auf den Grundstückswert, möglich. Hintergrund ist, dass ein Gebäude sich mit der Zeit abnutzt, das Grundstück als solches aber “unvergänglich” ist.

Beispielrechnung mit 2,00 % AfA:

Wenn Sie ein bebautes Grundstück für 300.000 erwerben, wobei der Wert des Grundstückes 100.000 € und der Wert des Gebäudes 200.000 € beträgt, können Sie jedes Jahr 4.000 € (200.000 € * 2 %) steuerlich geltend machen.

Wofür benötige ich dann ein Gutachten?

 

Da die Höhe der Abschreibung sich nach der Restnutzungsdauer des Gebäudes richtet, kann nach § 7 Abs. 4  Satz 2 EStG bei nachgewiesener geringerer Nutzungsdauer auch der Abschreibungssatz erhöht werden. Hierzu ist ein sachverständiges Gutachten vonnöten, welches die Gründe für die geringere Nutzungsdauer ausführlich dokumentiert.

 

Durch eine nachgewiesene geringere Restnutzungsdauer kann der AfA-Satz dann entsprechend angepasst werden. Wird zum Beispiel eine Restnutzungsdauer von 30 Jahren durch das Gutachten nachgewiesen, kann die Abschreibungsrate entsprechend von 2,00 % auf 3,33 % erhöht werden. Das hat große Auswirkungen auf Ihre Steuerlast!

Beispielrechnung mit 3,33 % AfA:

 

Analog zum oberen Beispiel. Kauf eines bebauten Grundstückes für 300.000 €, wobei 200.000 € auf den Wert des Gebäudes entfallen. Mit dem erhöhten AfA-Satz von 3,33 % erhöht sich Ihre jährliche Abschreibung auf 6.666 € (200.000 € * 3,33 %). Sie können also insgesamt 2.666 € pro Jahr mehr von der Steuer absetzen.

Ob Ihre Immobilie für ein Restnutzungsdauer-Gutachten in Frage kommt, klären wir gerne mit Ihnen in einem kostenlosen Erstgespräch.

Unser SERVICE

Kompaktgutachten

Kompakte Ermittlung des Verkehrswertes

Restnutzungsdauer-gutachten

Gutachten zur Erhöhung der AfA

Verkehrswert-gutachten

Gutachten nach § 194 BauGB

Beleihungswert-

gutachten

Nach § 16 PfandBG

und BelWertV

Der ABLAUF

01

Die ORTSBESICHTIGUNG

Bei einer zeitnahen Begehung begutachten und dokumentieren wir Ihre Immobilie.

02

Die WERTERMITTLUNG

  • Prüfung der technischen und rechtlichen Gegebenheiten

  • Auswertung der vorhanden Unterlagen und Beschaffung ggf. fehlender Dokumente

  • Beschaffung von Auskünften bei den entsprechenden Ämtern und Instituten

  • ausführliche Marktrecherche aufgrund aktueller Daten

03

ÜBERGABE und NACHBESPRECHUNG

Sie erhalten Ihr sorgfältig ausgearbeitetes und nachvollziehbares Wertgutachten inkl. einer Begründung des ermittelten Wertes von uns.

Rufen Sie uns an

Schreiben Sie uns eine E-Mail

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