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Bild Finanzamt & Gericht

FINANZAMT & GERICHT

Häufig ergibt sich der Bewertungsanlass durch einen Brief vom Finanzamt oder eine drohende gerichtliche Auseinandersetzung. In der Regel stehen erhebliche Vermögenswerte auf dem Spiel. Eine rechtssichere und maßgeschneiderte Beratung ist deshalb unerlässlich.

Unsere Verkehrswertgutachten werden ausschließlich rechtssicher nach    § 194 BauGB erstellt und werden von Finanzämtern und Gerichten anerkannt.

 

Wir übernehmen auch die Überprüfung von Verkehrswertgutachten Dritter Sachverständiger für Sie und erstellen im Zweifel ein Gegengutachten.

Einige Informationen über die häufigsten Fälle für Bewertungsanlässe haben wir Ihnen unter den folgenden Links zusammengestellt. 

Gerne beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Position auch persönlich.

Unser SERVICE

Kompaktgutachten

Kompakte Ermittlung des Verkehrswertes

Restnutzungsdauer-gutachten

Gutachten zur Erhöhung der AfA

Verkehrswert-gutachten

Gutachten nach § 194 BauGB

Beleihungswert-

gutachten

Nach § 16 PfandBG

und BelWertV

Der ABLAUF

01

Die ORTSBESICHTIGUNG

Bei einer zeitnahen Begehung begutachten und dokumentieren wir Ihre Immobilie.

02

Die WERTERMITTLUNG

  • Prüfung der technischen und rechtlichen Gegebenheiten

  • Auswertung der vorhanden Unterlagen und Beschaffung ggf. fehlender Dokumente

  • Beschaffung von Auskünften bei den entsprechenden Ämtern und Instituten

  • ausführliche Marktrecherche aufgrund aktueller Daten

03

ÜBERGABE und NACHBESPRECHUNG

Sie erhalten Ihr sorgfältig ausgearbeitetes und nachvollziehbares Wertgutachten inkl. einer Begründung des ermittelten Wertes von uns.

Rufen Sie uns an

Schreiben Sie uns eine E-Mail

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