FINANZAMT & GERICHT
Häufig ergibt sich der Bewertungsanlass durch einen Brief vom Finanzamt oder eine drohende gerichtliche Auseinandersetzung. In der Regel stehen erhebliche Vermögenswerte auf dem Spiel. Eine rechtssichere und maßgeschneiderte Beratung ist deshalb unerlässlich.
Unsere Verkehrswertgutachten werden ausschließlich rechtssicher nach § 194 BauGB erstellt und werden von Finanzämtern und Gerichten anerkannt.
Wir übernehmen auch die Überprüfung von Verkehrswertgutachten Dritter Sachverständiger für Sie und erstellen im Zweifel ein Gegengutachten.
Einige Informationen über die häufigsten Fälle für Bewertungsanlässe haben wir Ihnen unter den folgenden Links zusammengestellt.
Gerne beraten wir Sie zu Ihrer individuellen Position auch persönlich.
Unser SERVICE
Kompaktgutachten
Kompakte Ermittlung des Verkehrswertes
Restnutzungsdauer-gutachten
Gutachten zur Erhöhung der AfA
Verkehrswert-gutachten
Gutachten nach § 194 BauGB
Beleihungswert-
gutachten
Nach § 16 PfandBG
und BelWertV
Der ABLAUF
01
Die ORTSBESICHTIGUNG
Bei einer zeitnahen Begehung begutachten und dokumentieren wir Ihre Immobilie.
02
Die WERTERMITTLUNG
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Prüfung der technischen und rechtlichen Gegebenheiten
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Auswertung der vorhanden Unterlagen und Beschaffung ggf. fehlender Dokumente
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Beschaffung von Auskünften bei den entsprechenden Ämtern und Instituten
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ausführliche Marktrecherche aufgrund aktueller Daten
03
ÜBERGABE und NACHBESPRECHUNG
Sie erhalten Ihr sorgfältig ausgearbeitetes und nachvollziehbares Wertgutachten inkl. einer Begründung des ermittelten Wertes von uns.