Wir erstellen Wertgutachten für Ihre individuellen Bedürfnisse. Egal wofür Sie Ihr Gutachten nutzen möchten, wir stehen Ihnen als kompetenter und zertifizierter Ansprechpartner zur Verfügung.
Ob Kompaktgutachten oder ausführliches Verkehrswertgutachten, auf eine zügige und sachkundige Anfertigung können Sie sich bei uns verlassen.
Der ABLAUF
01
Die ORTSBESICHTIGUNG
Bei einer zeitnahen Begehung begutachten und dokumentieren wir Ihre Immobilie.
02
Die WERTERMITTLUNG
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Prüfung der technischen und rechtlichen Gegebenheiten
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Auswertung der vorhanden Unterlagen und Beschaffung ggf. fehlender Dokumente
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Beschaffung von Auskünften bei den entsprechenden Ämtern und Instituten
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ausführliche Marktrecherche aufgrund aktueller Daten
03
ÜBERGABE und NACHBESPRECHUNG
Sie erhalten Ihr sorgfältig ausgearbeitetes und nachvollziehbares Wertgutachten inkl. einer Begründung des ermittelten Wertes von uns.
Unsere Kompetenzen
Zertifiziert
Zertifiziert nach DEKRA-Standard
Unabhängig
Keine Maklertätigkeit
Rechtssicher
Gerichtfeste Gutachen
Regional
Starke regionale Partner
Warum ein rechtssicheres Gutachten entscheidend ist?
Bei einem Verkehrswertgutachten steht meist viel auf dem Spiel.
Ob es sich um eine lebensverändernde Entscheidung handelt, oder Sie einen schweren Schicksalsschlag erlitten haben. Unser Fokus liegt immer auf Ihrer persönlichen und individuellen Situation.
Durch unsere Leistungen schaffen wir gemeinsam mit Ihnen, eine nachhaltige und rechtssichere Grundlage, um Ihnen das Leben zu erleichtern.
Wir sind für Sie da:
"Wir brennen für Immobilien und die Geschichten die sie umgeben. Lassen Sie uns gemeinsam die beste Lösung für Ihr Anliegen finden."
Unsere Leidenschaft überträgt sich auf unsere Kunden:
Peter F. aus Nürnberg
"Hat uns wirklich geholfen eine faire Grundlage für die Aufteilung des Erbes zu schaffen"
Luisa T. aus Burgthann
"Schnelle Ortsbesichtigung und ausführliche Nachbesprechung."
Helmut E. aus Forchheim
"Kompetente Beratung im Zuge des Gutachtens und in der Auseinandersetzung mit dem Finanzamt."
Natascha P. aus Fürth
"Durch die Verringerung der Restnutzungsdauer unserer Immobilie, sparen mein Mann und ich jedes Jahr Steuern. Das Gutachten hat sich mehr als bezahlt gemacht!"
Häufig gestellte Fragen:
Welche Kosten entstehen bei einem Gutachten für mich?
Die Kosten des Gutachtens richten sich nach dem Aufwand und dem Wert der Immobilie. Versteckte oder nachträgliche Kosten können nicht entstehen.
Wie lange dauert es, bis mein Gutachten fertig ist?
Wir wissen, dass eine schnelle Bewertung für unsere Kunden von enormer Wichtigkeit ist. Deshalb sichern wir Ihnen eine zügige und stringente Bearbeitung Ihres Auftrages zu. In der Regel können wir die Ortsbesichtigung innerhalb von 5 - 10 Tagen nach Auftragseingang sicherstellen.
Welche Unterlagen benötige ich für die Anfertigung eines Gutachtens?
Abhängig vom Umfang des Gutachtens benötigen wir eine unterschiedliche Anzahl an Dokumenten. Sie bekommen im Zuge der Auftragserteilung eine Checkliste von uns. Sollten Ihnen die entsprechenden Unterlagen nicht vorliegen, holen wir diese gerne in Ihrem Namen bei den Behörden ein.
Kümmern Sie sich auch um den Verkauf meiner Immobilie?
Um unsere Unabhängigkeit zu sichern und etwaige Interessenskonflikte zu verhindern werden wir nicht selbst als Makler tätig. Dadurch können Sie sicher sein, dass unsere Gutachten und Beratungsleistungen immer professionell, ehrlich und auf Augenhöhe erfolgen. Wir helfen Ihnen aber gerne über unser Netzwerk einen kompetenten Makler zu finden.
Wieso sollte ich für ein Wertgutachten bezahlen, wenn Makler diese Dienstleistung häufig kostenlos anbieten?
Immobilienmakler bieten häufig eine kostenlose Immobilienbewertung an. Bei diesen Bewertungen handelt es lediglich um eine grobe Marktpreiseinschätzung, welche der Auftragsakquise dient. Diese Einschätzung ist weder rechtlich bindend noch erfüllt sie die Kriterien einer unabhängigen Beratungsleistung. Ein fachmännisches Verkehrswertgutachten, ohne Interessenskonflikt, erhalten Sie hingegen von uns.
Welche Arten von Immobilien bewerten Sie?
Grundsätzlich bewerten wir jede Art und Größe von Immobilien und deren Grundstücke. Bei sehr großen Grundstücken bzw. Sonderfällen schließen wir uns mit anderen Gutachtern zusammen, um so die höchste Qualität garantieren zu können.
Können eingetragene Belastungen im Grundbuch bewertet werden?
Belastungen im Grundbuch (Abteilung II) wie zum Beispiel Nießbrauch, Dienstbarkeiten, Wegerechte, Vorkaufsrechte, etc. werden im Gutachten berücksichtigt.
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